Software-Escrow Service

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Die Hinterlegung der Quellenprogramme einer Software kann für ein Unternehmen von erheblicher Bedeutung sein. Ist das Softwareunternehmen, das die Programme entwickelt hat, nicht zur Weiterentwicklung oder Fehlerbehebung in der Lage, etwa bei Vorliegen einer Insolvenz, kann mit Hilfe der Softwarequellen die künftige Nutzung und Weiterentwicklung der Software abgesichert werden. Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ist eine solche Vereinbarung auch insolvenzfest (siehe Urteil des BGH v. 17.11.2005).

Aus das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt die Hinterlegung von Software im "Grundschutzbaustein M 6.137 - Treuhaenderische Hinterlegung (Escrow)".

Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit bieten wir unseren Mandanten sowie Dritten an, aufgrund eines Softwarehinterlegungsvertrages (Escrow Agreement) zu den in diesem genannten Bedingungen den Quellcode von Software treuhänderisch zu verwahren (Hinterlegungsstelle, Escrow Agent). Hierbei werden der Quellcode sowie sonstige durch die Vertragsparteien zur Hinterlegung übergebene Gegenstände (Datenträger, Ausdrucke, Handbücher) entgegen genommen, getrennt von den sonstigen Akten der Sozietät in einem feuerfesten Tresor verwahrt und entsprechend der Bedingungen des Hinterlegungsvertrages bei Vorliegen der Herausgabebedingungen an die berechtigte Partei heraus gegeben.

Wir können bei der Entgegennahme des Quellcodes dessen Vollständigkeit oder inhaltliche Richtigkeit nicht prüfen. Eine Haftung unserer Sozietät besteht nur hinsichtlich der Einhaltung der Bedingungen des Hinterlegungsvertrages sowie der ordnungsgemäßen Verwahrung des Quellcodes. Hierbei werden wir als Treuhänder unabhängig von etwaigen Interessen einer Vertragspartei neutral und objektiv prüfen, ob eine Berechtigung zur Herausgabe besteht. Etwa bestehende Mandatsverhältnisse zu einer der Vertragsparteien werden bei dieser Prüfung nicht berücksichtigt und haben auf die Beurteilung der Herausgabepflicht keine Auswirkungen.

Für die Entgegennahme, Verwahrung und Behandlung des Hinterlegungsgegenstandes gemäß der Hinterlegungsbedingungen erheben wir Gebühren, die wir den Parteien des Hinterlegungsvertrages in Rechnung stellen. Beide Parteien sind gegenüber der GÖRG Rechtsanwaltsgesellschaft Gesamtschuldner, auch wenn der Hinterlegungsvertrag vorsehen sollte, dass diese Kosten von einer der Parteien zu tragen sind.

Gebühren

Stand 2023

Position Tätigkeit Gebühr
1 Erstmalige Hinterlegung des Quellcode € 1.800.-
2 Jährliche Hinterlegungsgebühr € 380.-
3 Updategebühr für die Entgegennahme von updates sowie die Information des Vertragspartners hierüber, Erinnerung an die hinterlegende Vertragspartei, Gebühr je update € 380.-
4 Bei Hinterlegung zugunsten mehrer Vertragsparteien, Erhöhung der Gebühren Zif. 1-3 je weiterem Begünstigten € 200.-
5 Beratung beim Zustandekommen des Hinterlegungsvertrages, Modifikationen in Abstimmung mit den Vertragsparteien: Honorar nach Aufwand je Stunde € 380.-
6 Prüfung eines Herausgabeverlangens, Korrespondenz mit den Parteien, Sachverständigen, Insolvenzverwaltern oder sonstigen Dritten: Honorar nach Aufwand je Stunde € 380.-
7 Korrespondenz mit den Vertragsparteien, die über die übliche, im Zusammenhang mit den Ziffern 1-3 zu erwartenden Korrespondenz hinausgeht: Honorar nach Aufwand je Stunde € 380.-
8 Herausgabe der Software bei Ablauf des Hinterlegungsvertrages In 1 - 3 enthalten