
Recht der Informationstechnologie (IT-Recht)
IT-Recht ist ein weiter Begriff. Vieles ist gesetzlich geregelt (Telemedien, Fernabsatz, Elektronischer Geschäftsverkehr), der Begriff selbst jedoch nicht. Meine Leistungen unterstützen sowohl IT-Unternehmen als auch deren Kunden. Auf beiden Seiten z.B. bei Projekten tätig gewesen zu sein, öffnet den Horizont für die Interessenlagen und Probleme beider Seiten. Diese Kenntnis ist Voraussetzung für eine qualifizierte Interessenvertretung, denn nur so weiß ein Berater, welche Ziele der Vertragspartner umsetzen muss, um die gewünschten Ergebnisse zu erreichen.