Rechtliche Fortbildung

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Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Diese Pflicht nehme ich ernst. Besonders im IT-Recht kann nur qualifiziert beraten, wer sich durch ständige Weiterbildung über die rasanten aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden hält.

Der Deutsche Anwaltverein erteilt seinen Mitgliedern eine Fortbildungsbescheinigung, wenn sie sich regelmäßig weiterbilden, seit 2006 auch in elektronischer Form. Nur wer die Fortbildungsanforderungen des DAV erfüllt ist berechtigt, das DAV-Logo mit dem Fortbildungszertifikat zu nutzen.

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